Antikoagulation

Beim Vorhofflimmern besteht die Gefahr, dass sich im Vorhof durch die chaotischen Impulse des Herzens kleine Blutklümpchen bilden. Diese sog. Thromben können im schlimmsten Fall über die Gefäße ins Gehirn wandern und dort einen Schlaganfall auslösen. Wenn Vorhofflimmern nachgewiesen ist, muss eine medikamentöse Blutverdünnung (Antikoagulation) erfolgen, wenn der Patient ein erhöhtes Schlaganfallrisiko hat. Dieses Risiko kann der Arzt anhand des sog. CHA2DS2-VASc Score bestimmen. Dies ist ein Bewertungsmaßstab, der verschiedene Risikofaktoren gewichtet und so bei der Risikoeinschätzung hilft. Ist der Score größer als 1, muss eine medikamentöse Blutverdünnung erfolgen. ASS („Aspirin“) und andere Medikamente zur Hemmung der Blutplättchen sind in diesem Zusammenhang wirkungslos und sollten nicht eingesetzt werden. Jüngere Patienten, die ein isoliertes Vorhofflimmern aufweisen (sog. „lone atrial fibrillation“) ohne Risikofaktoren, benötigen keine Blutverdünnung.