12.11.2020

Bundesärztekammer: Alle Ärztekammern können E-Arztausweis ausgeben

Das neue Vademecum für Ärzte ist jetzt bundesweit zu haben: Ärzte, die elektronische Arztbriefe über die Telematikinfrastruktur versenden oder die medizinische Anwendungen über die TI wie Notfalldatenmanagement, elektronischen Medikationsplan oder die elektronische AU-Bescheinigung nutzen wollen, brauchen den elektronischen Arztausweis, um die entsprechenden Dokumente digital zu signieren. Nun können ihn tatsächlich Ärzte in ganz Deutschland bestellen. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) am Freitag gemeldet.

„Die Landesärztekammern sind gut für die nächste Ausbaustufe der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens gerüstet“, wird Erik Bodendieck, BÄK-Vorstandsmitglied und Co-Vorsitzender des Digitalisierungs-Ausschusses der BÄK, in einer Mitteilung zitiert. Bundesweit könnten Ärztinnen und Ärzte den neuen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über die Mitgliederportale ihrer Landesärztekammer beziehungsweise über die Bezirksärztekammern bestellen.

Zwei Kammern fehlten noch

Nach Informationen aus der Branche hatten zuletzt noch die Ärztekammern in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den Ausgabeprozess für die Karte noch nicht angestoßen.

Der elektronische Heilberufeausweis dient nicht nur als Sichtausweis, wie der alte Ausweis auf Papier. Unter anderem können sich damit vielmehr Ärzte im Netz ausweisen. „Der eHBA ist der Türöffner für das digital vernetzte Gesundheitswesen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die neueste Generation des eHBA zu beantragen“, betont Bodendieck.

Vier Unternehmen am Markt

Als Anbieter der notwendigen technischen Infrastruktur haben sich am Markt vier Unternehmen platziert: die Bundesdruckerei, medisign, T-Systems und SHC Stolle & Heinz Consultants.

Die Nachfrage nach den Chipkarten steige, „auch wenn wir natürlich mit einem niedrigen Ausstattungsgrad starten“, so Bodendieck. Das liege daran, dass Anwendungen, die den eHBA zwingend notwendig machen, erst jetzt einsatzbereit seien oder auch erst in den kommenden Monaten sein würden, so Bodendieck.

Quelle: ÄrzteZeitung, 06.11.20